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o. J. o. T. o. O.

(1314 - 1319).

Heinrich, (Bischof von Breslau), schreibt an die gesammte Geistlichkeit der Bresl. Diözese, dass er den Herrn Boleslaw, Herzog (von Schlesien und Herrn von Brieg und Liegnitz), da derselbe seiner Aufforderung die der Kirche geraubten Einkünfte zurückzugeben (cf. die vorige Urk.) nicht nachgekommen ist, vielmehr in der Beraubung fortfährt, nunmehr banne und befiehlt bei Strafe des Bannes den Bannsspruch sonn- und feiertäglich in den Kirchen zu verkündigen, gleichzeitig aber Boleslaw durch öffentliche Anschläge an den Kirchen zu ermahnen, dass er bis zu einem gegebenen Termin Genugthuung gewähre.

Cod. dipl. Sil. V, 33.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.